Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen 1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausführlich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsschluß 1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. 2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sind dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich oder per Telefax vom Verkäufer bestätigt wurden. Dies gilt ent- sprechend für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§ 3 Preise und Lieferung 1. Soweit nicht anderes angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage, ab dem Datum des Angebots, gebunden. 2. Erfüllungsort für die Bereitstellung der Übergabe der Ware ist unsere HofsteIle in Schwarzenbach. Soweit der Kunde ausnahmsweise Versendung wünscht, erfolgt diese auf seine Kosten und sein Risiko. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 4 Gewährleistung 1. Jede Sendung ist nach Empfang auf Mängel, Verpackung und gelieferte Stückzahl zu untersuchen. Abweichungen vom vertraglich Vereinbarten sind uns unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Für Mängel, die erst später erkennbar sind, gilt dies entsprechend. Ist der Kunde Kaufmann, kann er Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. 3.Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. 4. Soweit wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Käufer auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

§ 5 Zahlung Der Rechnungsbetrag ist sofort, ohne Abzug, fällig.

§ 6 EIgentumsvorbehaltssicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum einer Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. 2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 3.Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt.

§ 7 Gerichtsstand – Erfüllungsort Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.